Die Einführung von KI-Tools bietet Unternehmen enorme Möglichkeiten, bringt aber auch Verantwortung mit sich. Neben der Sicherstellung der Funktionalität und Integration des Tools ist insbesondere der Datenschutz ein zentraler Aspekt. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Umständen, eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) durchzuführen. Doch was bedeutet das konkret? Jedes KI-Tool braucht eine DSFA.
Eine DSFA ist erforderlich, wenn eine geplante Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringt. KI-Tools fallen häufig in diese Kategorie, da sie oft auf innovative Technologien zurückgreifen, große Datenmengen verarbeiten und teils komplexe Algorithmen einsetzen, deren Auswirkungen schwer vorherzusehen sind.
Durch eine DSFA wird sichergestellt, dass mögliche Risiken für den Datenschutz frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung ergriffen werden. Sie ist somit nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein wertvolles Werkzeug, um Vertrauen bei Kunden, Mitarbeitern und Partnern zu schaffen.
Eine DSFA umfasst mehrere Kernelemente, die in der DSGVO (Art. 35) definiert sind. In der Regel braucht jedes KI-Tool eine DSFA:
Die Einführung eines KI-Tools erfordert mehr als nur technisches Know-how. Jedes KI-Tool benötigt eine sorgfältige DSFA. Es ist entscheidend, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und das Vertrauen aller Stakeholder zu stärken. Indem Unternehmen diese Anforderungen proaktiv angehen, können sie die Chancen der KI-Technologie sicher und verantwortungsvoll nutzen.
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