Krankenhaustransformationsfonds im Überblick: Förderung für Digitalisierungsprojekte.

Warum der Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) für Krankenhäuser jetzt entscheidend ist

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) hat der Bund ein Milliardenprogramm auf den Weg gebracht, um die Zukunftsfähigkeit der Kliniken zu sichern. Wie können Krankenhäuser, IT-Dienstleister und Berater diese Mittel für ihre Projekte nutzen?

 

 

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Förderzeitraum: 2026 bis 2035
  • Gesamtvolumen: bis zu 50 Mrd. Euro
  • Zuständige Verwaltung: Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)

 

 

Wer ist antragsberechtigt?

Alle zugelassenen „Plankrankenhäuser“ sind förderfähig. Die Krankenhausträger informieren die zuständigen Landesministerien über geplante Vorhaben, für die sie eine Förderung aus dem Krankenhaustransformationsfonds beantragen möchten. Die Länder prüfen diese Vorhaben und entscheiden, welche davon beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zur Förderung eingereicht werden. Die Antragstellung beim BAS erfolgt durch die Länder, und zwar über das elektronische Verwaltungsportal des BAS. Krankenhausträger können keine direkten Anträge beim BAS einreichen.

Welche Projekte werden durch den Krankenhaustransformationsfonds gefördert?

Der Krankenhaustransformationsfonds ist grundsätzlich für die Finanzierung von strukturellen Veränderungen im Gesundheitswesen bestimmt. Förderfähig sind daher Investitionen, die nachweislich eine Transformation des Krankenhauswesens bewirken. Dabei müssen die Projekte den folgenden acht Fördertatbeständen entsprechen (nach KHG §12b):

  1. standortübergreifenden Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten,
  2. Umstrukturierung von Standorten mit dem Ziel, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bilden,
  3. Bildung interoperabler telemedizinischer Netzwerkstrukturen, einschließlich robotergestützter Telechirurgie,
  4. Bildung bzw. Ausbau von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen,
  5. Bildung bzw. Fortentwicklung von regional begrenzten Krankenhausverbünden (mit mindestens zwei Krankenhäusern), insbesondere durch Standortzusammenlegungen,
  6. Bildung integrierter Notfallstrukturen,
  7. Schließung von Krankenhausstandorten bzw. Teilen davon in Gebieten mit einer hohen Dichte an Krankenhäusern bzw. Krankenhausbetten,
  8. Schaffung von zusätzlichen Ausbildungskapazitäten.

Was wird NICHT gefördert?

Projekte, mit deren Umsetzung bereits vor dem 1. Juli 2025 begonnen wurde, können keine Förderung aus dem Krankenhaustransformationsfonds erhalten.

Ihre nächsten Schritte:

  • Prüfen Sie, ob Ihr Projekt unter einen der 8 Fördertatbestände des Krankenhaustransformationsfonds fällt.
  • Erstellen Sie eine Machbarkeitsstudie und Projektbeschreibung.
  • Kontaktieren Sie Ihre Landesbehörde
  • Klären Sie die Kofinanzierung.
  • Reichen Sie den Antrag bei den zuständigen Landesbehörden ein – je nach Bundesland formlos, online oder per Formular.

Sie brauchen Unterstützung bei der Beantragung von Mitteln aus dem Krankenhaustransformationsfond?

Die Beantragung von KHTF-Mitteln ist komplex, besonders bei Digitalisierungs- oder IT-Sicherheitsprojekten. Wir unterstützen Sie gerne bei:

  • Bedarfsanalyse
  • Antragsformulierung
  • Compliance-Check
  • Betreuung bei der Implementierung der geplanten IT-Maßnahmen
  • Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch!

Ansprechpartner

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Dr. Larissa Hütter

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