Warum der Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) für Krankenhäuser jetzt entscheidend ist
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) hat der Bund ein Milliardenprogramm auf den Weg gebracht, um die Zukunftsfähigkeit der Kliniken zu sichern. Wie können Krankenhäuser, IT-Dienstleister und Berater diese Mittel für ihre Projekte nutzen?
Die wichtigsten Fakten im Überblick

Alle zugelassenen „Plankrankenhäuser“ sind förderfähig. Die Krankenhausträger informieren die zuständigen Landesministerien über geplante Vorhaben, für die sie eine Förderung aus dem Krankenhaustransformationsfonds beantragen möchten. Die Länder prüfen diese Vorhaben und entscheiden, welche davon beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zur Förderung eingereicht werden. Die Antragstellung beim BAS erfolgt durch die Länder, und zwar über das elektronische Verwaltungsportal des BAS. Krankenhausträger können keine direkten Anträge beim BAS einreichen.
Der Krankenhaustransformationsfonds ist grundsätzlich für die Finanzierung von strukturellen Veränderungen im Gesundheitswesen bestimmt. Förderfähig sind daher Investitionen, die nachweislich eine Transformation des Krankenhauswesens bewirken. Dabei müssen die Projekte den folgenden acht Fördertatbeständen entsprechen (nach KHG §12b):
Projekte, mit deren Umsetzung bereits vor dem 1. Juli 2025 begonnen wurde, können keine Förderung aus dem Krankenhaustransformationsfonds erhalten.
Die Beantragung von KHTF-Mitteln ist komplex, besonders bei Digitalisierungs- oder IT-Sicherheitsprojekten. Wir unterstützen Sie gerne bei:
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