Der Krankenhaustransformationsfonds zählt zu den wichtigsten Förderinstrumenten der Krankenhausreform. Eine der wichtigsten Veränderungen mit dem Inkrafttreten des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) im April dieses Jahres ist das Wegfallen der bisher maßgeblichen Frist zum 30. September zur Einreichung der Anträge beim Bund. Welche Auswirkungen hat das auf die Antragsplanung für die Krankenhäuser? Und wie können sie ihre Förderchancen jetzt optimal nutzen?
Das Antragsverfahren für Gelder aus dem Transformationsfonds ist zweistufig aufgebaut. Einerseits müssen die Krankenhäuser Anträge bei den zuständigen Landesministerien im jeweiligen Bundesland stellen und andererseits müssen diese Landesministerien dann die Anträge nach ihrer eigenen Prüfung an das BAS weiterreichen.
In der ursprünglichen Ausgestaltung des Verfahrens spielte der 30. September eine zentrale Rolle, da die Länder ihre Anträge bis zu diesem Zeitpunkt beim BAS einreichen mussten. Für Krankenhäuser bedeutete dies faktisch, dass ihre Anträge oftmals deutlich früher bei den jeweiligen Bundesländer vorliegen mussten.
Durch die Anpassungen im KHAG wurde diese starre Frist aufgehoben. Für Krankenhäuser ergibt sich daraus mehr Flexibilität bei der Projektplanung und Antragserstellung. Krankenhäuser, die bislang noch keine vollständigen Unterlagen eingereicht haben, erhalten dadurch die Chance, ihre Anträge durchplanen und vorzubereiten und können tatsächlich schon im Jahr 2026 von Fördergeldern aus dem Transformationsfonds profitieren.
Ein besonders aktuelles Beispiel liefert Nordrhein-Westfalen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18. August 2026 einen offiziellen Förderaufruf für den Krankenhaustransformationsfonds veröffentlicht. Damit können Krankenhäuser ihre Vorhaben im Rahmen der ersten Förderperiode 2026 einreichen.
Allein in Nordrhein-Westfalen stehen insgesamt rund 7,2 Milliarden Euro Fördermittel für Vorhaben der Krankenhäuser zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt vollständig digital und die Frist für die Anträge beim Bundesland endet am 1. Januar 2027. Mehr dazu unter https://www.mags.nrw/krankenhaustransformationsfonds.
Der Transformationsfonds ist kein Investitionsprogramm für einzelne Geräte oder kurzfristige Baumaßnahmen. Vielmehr soll er die strukturelle Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft fördern und zukunftsfähig machen. Die Fördermittel werden pro Jahr verteilt und Anträge wurden bereits in mehreren Bundesländern bewilligt, in anderen Bundesländern hingegen gibt es seit Kurzem Aufrufaktionen für Krankenhäuser wie in Nordrhein-Westfalen.
Wichtig ist dabei: Der Wegfall der 30. September-Frist bedeutet nicht, dass Krankenhäuser mehr Zeit zum Abwarten haben. Im Gegenteil: Krankenhäuser haben damit die Chance, förderfähige Projekte gezielt und strategisch vorzubereiten und damit bereits von den Fördermitteln für 2026 zu profitieren. Gleichzeitig steigt der Wettbewerb um die verfügbaren Budgets und somit die Anforderungen an die strategische Planung und die Qualität der eingereichten Konzepte.
Die Beantragung von KHTF-Mitteln ist komplex, besonders bei Digitalisierungs- oder IT-Sicherheitsprojekten. Wir unterstützen Sie gerne bei:
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