Die Förderrichtlinie des Krankenhaustransformationsfonds ist da!
Am 26. August 2026 hat das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die neue Förderrichtlinie zum Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) veröffentlicht. Damit liegen erstmals die konkreten Vorgaben für die Beantragung und Bewilligung der Fördermittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds vor. Bis 2035 stehen insgesamt 50 Milliarden Euro zur Verfügung, um die größte Veränderung der deutschen Krankenhauslandschaft seit Jahrzehnten zu unterstützen. Die Förderrichtlinie können Sie hier genauer lesen. Die Richtlinie formuliert die Anforderungen der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) und schafft Klarheit über Fördertatbestände, Antragsverfahren, Nachweispflichten sowie die Förderfähigkeit einzelner Vorhaben.
Für viele Krankenhäuser beginnt jetzt die entscheidende Phase, um erfolgreich Fördermittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds zu beantragen und die Richtlinie ist dabei eindeutig: Förderfähige Vorhaben müssen konkretisiert, strategisch eingeordnet und strukturiert zur Umsetzung gebracht werden.
Während die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) die Fördertatbestände nur ausformuliert, beschreibt die BAS-Förderrichtlinie das eigentliche Verfahren und legt fest welche Unterlagen einzureichen sind, wie die Kostenkategorien nachzuweisen sind und welche Vorhaben tatsächlich förderfähig sind. Für IT-Vorhaben bedeutet das: Die Richtlinie liefert genau die formalen Vorgaben dafür, wie digitale Maßnahmen aus dem Mittel des Transformationsfonds gefördert werden können.
Grundsätzlich förderfähig sind laut der Richtlinie Vorhaben, die einem der folgenden Fördertatbeständen zugeordnet werden können und dessen Voraussetzungen erfüllen:

Derzeit sind Fördertatbestand 1: Standortübergreifende Konzentration und Fördertatbestand 3: Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen bei weitem die am häufigsten beantragten Fördermaßnahmen. In beiden Fördertatbeständen sind Digitalisierungsstrategien, Transformationskonzepte und leistungsfähige IT-Infrastrukturen entscheidende Erfolgsfaktoren, wobei Rewion Sie und Ihr Krankenhaus unterstützen kann.
Besonders interessant: Auch Beratungskosten für die einzelnen Fördertatbeständen sind förderfähig und können mit den Mitteln aus der Krankenhaustransformationsfonds finanziert werden!
Die neue BAS-Förderrichtlinie schafft mehr Klarheit und eröffnet neue Handlungsmöglichkeiten für Krankenhäuser, ihre Zukunft mithilfe der Transformationsfonds aktiv mitzugestalten, aber gleichzeitig bedeutet es auch mehr formalen Aufwand für Ihre Einrichtung. Als erfahrener Partner unterstützen wir Sie dabei, den Krankenhaustransformationsfonds strategisch einzusetzen und die Chancen des Transformationsfonds voll auszuschöpfen.
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