Neue Datenschutz-Maßnahmen bei Microsoft.

Nach intensiven Verhandlungen der baden-württembergische Datenschutzaufsicht bzw. des Datenschutzbeauftragten Stefan Brink mit dem Technologie-Konzern Microsoft, soll zukünftig die Datenübertragung von europäischen Microsoft-Kunden in die USA besser geschützt werden. Damit reagiert Microsoft auch auf die neuen Handlungsempfehlungen des Europäischen Gerichtshofs von Mitte November. Dieser hatte im Juli 2020 im sogenannten „Schrems II Urteil“ die Übertragung von Daten in die USA in Frage gestellt und nun neue Regelungen zur Stärkung der Nutzerrechte angekündigt.

Im Wesentlichen handelt es sich um zwei neue Maßnahmen, welche das bestehende Datenschutz-Versprechen von Microsoft ergänzen:

  • Microsoft geht eine vertragliche Verpflichtung ein, jede Anfrage einer staatlichen Stelle nach Kundendaten anzufechten, insofern eine rechtliche Grundlage dafür besteht. Für den Fall, dass eine nicht-europäische Instanz auf die Daten europäischer Kunden zugreift, soll der Vorgang bis in die letzte Instanz angefochten werden.
  • Microsoft sichert den NutzerInnen seiner Kunden eine finanzielle Entschädigung zu, falls deren Daten „aufgrund einer Anfrage einer staatlichen Stelle unter Verletzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)“ offengelegt werden müssen.

Gemäß Microsoft gehen diese beiden neuen Verpflichtungen über die Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses hinaus. Es soll unverzüglich damit begonnen werden, die neuen Schutzmaßnahmen, welche bei Microsoft unter dem Namen „Defending your Data“ genannt werden, in die Verträge mit den bestehenden Unternehmenskunden und Kunden aus dem öffentlichen Sektor zu integrieren. (Quelle: Microsoft)

Stefan Brink sieht die juristischen Fragen zum Schrems-II-Urteil damit ausreichend geklärt. Da der Datentransfer in die USA bei der Nutzung von Office 365 jedoch technisch weiterhin möglich ist, bleiben diesbezüglich Fragen offen. Trotz der Zugeständnisse von Microsoft müsse laut Brink vor allem im öffentlichen Bereich weiterhin kritisch geprüft werden, ob die Datenschutz-Anforderungen ausreichend erfüllt werden. Insbesondere wenn es wie bei Schulen um Minderjährige geht. In Baden-Württemberg soll künftig unter anderem Microsoft Office 365 für den digitalen Unterricht eingesetzt werden.

 

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